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GUT ZU WISSEN

Für jede Spende und die jährlichen Mitgliedsbeiträge wird dir eine Spendenbescheinigung zugesandt, mit der du eine Steuerermäßigung von 50% der Beträge beim Finanzamt erhältst.

Beiträge an politische Parteien sind nach §34g EStG und §10b Abs. 2 EStG abzugsfähig. Bis zu einem Jahresbetrag von 1.650€ mindern die Zuwendungen die Einkommensteuer um 50% (Bei 100€ Zuwendungen mindert sich die Einkommensteuer also um 50€). Ein weiterer Jahresbetrag von 1.650€ sind als Sonderausgaben abzugsfähig und mindern das zu versteuernde Einkommen. Somit kannst du im Jahr insgesamt 3.300€ Spenden und Beiträge von der Einkommensteuer absetzen.

Des Weiteren erhält die FBU für jeden gespendeten Euro von Privatpersonen im Jahr (höchstens jedoch 3.300€) 0,45€ von der staatlichen Parteienfinanzierung.

Spenden von Personengesellschaften sind bis zu den oben genannten Höchstbeträgen absetzbar, wenn dies namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.

Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt.

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Freie Bürgerliche Union
PF 11 03 14, 19003 Schwerin
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